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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83   

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https://dejure.org/1985,14492
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83 (https://dejure.org/1985,14492)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.05.1985 - 11 A 3184/83 (https://dejure.org/1985,14492)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 11 A 3184/83 (https://dejure.org/1985,14492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 1, 3 Abs. 2, 7 Abs. 4 Nr. 2, VwGO § 42 Abs. 1
    Zur Rechtsnatur der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 66.82

    Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
    (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.9.82, - 8 B 66.82 -, Buchholz 454.4, § 82 II. WoBauG Nr. 35.) Wenn das BVerwG aaO weiter ausführt, daß die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine darüber hinausgehende verbindliche Aussage über den Umfang der baurechtlich zulässigen Nutzung des Sondereigentumes von Gesetzes wegen nicht enthält, so ist dies nach Ansicht des Senats dahin zu verstehen, daß die Abgeschlossenheitsbescheinigung die baurechtlich zulässige Nutzung des Sondereigentums überhaupt nicht bindend regelt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1983 - 14 A 6/82
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
    Soweit das OVG Lüneburg (Urt. v. 30.6.83 - 14 A 6/82 -, BauR 84, 278 - [= DNotZ 1984, 390 ]) unter Bezugnahme auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Aufstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG vom 19.3.74, BAnz 74 Nr. 58, eine andere Auffassung vertritt, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 18.12.1985 - 15 W 417/85

    Grundbucheinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
    15 W 417/85 - mitgeteilt von Dr. Joachim Kuntze, Vors.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.1982 - 8 A 17/81
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1985 - 11 A 3184/83
    (Ebenso VG SchIH, Urt. v. 16.3.83 - 8 A 17/81 ) Dementsprechend ist es in der Zivilgerichtsbarkeit und auch in der Literatur ganz herrschende Meinung, daß das Grundbuchamt an die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht gebunden ist, sondern das Vorliegen der Abgeschlossenheit selbständig zu prüfen hat.
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 37/90

    Wann darf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für kraftlos erklärt werden?

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  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 2 Z 4/86

    Bestimmung des Stimmrechts in der Gemeinschaftsordnung

    OVG Münster, Urteil vom 13.5.85 - 11 A 3184/83 - (nicht rechtskräftig) - mitgeteilt von der Veröffentlichungskommission des OVG Münster MittBayNot 1986 Heft 2,.
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